Aufenthaltsprogramm im Studio für Elektroakustische Musik

Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste, Berlin fördert neue Initiativen und inspirierende Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.

Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat*innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten folgender Kategorien zu bewerben:

  • Projektvorschläge von Künstler*innen zur Schaffung neuer instrumenteller und live-elektronischer Werke
  • Arbeiten zu Akusmatik, Computermusik und Radiokunst sowie anderer Formen elektroakustischer Musik und Klangkunst
  • Projektvorschläge von Künstler*innen aller Disziplinen, die Klang als zentrales Element ihrer künstlerischen Arbeit ansehen
  • Projekte kuratorischer, verlegerischer und pädagogischer Art, die sich auf dem Gebiet klangbasierte Kunstpraxis bewegen, insbesondere solche, die inhaltlich Bezug auf die Akademie der Künste nehmen
  • Eigenständige Rechercheprojekte im Bereich der Akustik, Computer- und Musikwissenschaften, namentlich der Software-Entwicklung, Verräumlichung oder Netzwerk-Technologien

Die Förderung ist prinzipiell nicht mit einer Unterkunft verbunden, in Einzelfällen ist eine Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten möglich. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und bestehenden Programmen wird ausdrücklich begrüßt. Mit der Einreichung eines Projektvorschlags erkennen die Bewerber*innen die Teilnahmebedingungen dieser Ausschreibung an.

Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt durch die Leitung und den Beirat des Studios für Elektroakustische Musik.

Bewerbung

Die Bewerbung für das Aufenthaltsstipendium erfolgt über ein Online-Formular.

Bewerbungsschluss

Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann.

Zeitraum 1: 1.4. – 30.6.
Bewerbungsschluss: 31.1. des jeweiligen Jahres

Zeitraum 2: 1.9. – 30.11.
Bewerbungsschluss: 30.6. des jeweiligen Jahres