Aufbau und Aufgaben

Die Akademie der Künste ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, „…die Künste zu fördern und die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten. Die Akademie der Künste spricht aus selbständiger Verantwortung. Sie soll von der Hauptstadt Berlin ausgehend internationale Wirkung entfalten und sich als national bedeutsame Einrichtung der kulturellen Entwicklung sowie der Pflege des kulturellen Erbes widmen. Die Akademie der Künste berät und unterstützt die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur“. – So steht es im Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste vom 1. Mai 2005, das die Übernahme der Akademie in die Trägerschaft des Bundes regelt.

Jeanine Meerapfel und Kathrin Röggla wurden bei der 57. Mitgliederversammlung am 13.11.2021 erneut zur Präsidentin und Vizepräsidentin gewählt

57. Mitgliederversammlung am 13.11.2021

57. Mitgliederversammlung am 13.11.2021

57. Mitgliederversammlung am 13.11.2021

57. Mitgliederversammlung am 13.11.2021

57. Mitgliederversammlung am 13.11.2021

57. Mitgliederversammlung am 13.11.2021

Die Akademie der Künste ist eine internationale Gemeinschaft von maximal 500 Künstlern, die zur Kunst ihrer Zeit beigetragen haben und deren Werk durch die Berufung in die Akademie der Künste auf besondere Weise gewürdigt wird. Die Akademie gliedert sich in die sechs Sektionen Bildende Kunst, Baukunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst, Film- und Medienkunst. Ihre Mitglieder kommen in den in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen zusammen. Die Mitgliederversammlung ist nach dem Gesetz das wichtigste Organ der Akademie und für die Wahl neuer Mitglieder zuständig. Die Kandidaten werden vorher in den Sektionen in geheimer Wahl nominiert. Außerdem ist die Mitgliederversammlung für die Wahl der Direktoren der Sektionen und ihrer Stellvertreter zuständig, die gemeinsam den Senat der Akademie bilden, und für die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten. Senat und Präsident sind ebenfalls vom Gesetz bestimmte Organe. 

Jeweils für drei Jahre wählen die Mitglieder die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Sektionen sowie den Präsidenten und Vizepräsidenten. Die Direktoren der Sektionen bilden gemeinsam den Senat der Akademie, der unter Vorsitz des Präsidenten tagt und über alle Vorhaben der Akademie der Künste berät und entscheidet. Der Präsident, der Vizepräsident und die Direktoren üben ihre Aufgaben ehrenamtlich aus. Beschlussfassende Gremien sind die Sektionen, der Senat und das Plenum, das anlässlich der Mitgliederversammlungen mindestens zweimal im Jahr zusammentritt.

Die praktische Arbeit der Akademie steuert die Geschäftsführung unter der Leitung der Präsidentin. Zur Geschäftsführung gehören der Verwaltungsdirektor, der Archivdirektor und die Programmbeauftragte. Die Vizepräsidentin und der Präsidialsekretär haben jeweils eine beratende Stimme. In den Bereichen Archiv, Verwaltung, Künstlerische Programme, Präsidialsekretariat und Kommunikation hat die Akademie mehr als 180 Mitarbeiter.